Aufgrund der neusten Beschlüsse des Bundesrats wurde das Schutzkonzept überarbeitet. Das neue
Konzept findet ihr in der Anlage. Die wichtigsten Änderungen sind untenstehend aufgelistet:
- Neu gilt in den Garderoben eine strikte Maskenpflicht. Die Maske muss auch zum Umziehen
jeweils getragen werden.
- Auf den Fussballplätzen gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Besucher (ausser für die
Spieler während des Trainings oder während des Spiels)
- In der Buvette gilt das Gastronomie-Schutzkonzept. Die Buvette darf ebenfalls nur mit Maske
betreten werden. Dies Maske darf erst beim Sitzen wieder abgezogen werden
- Das Hallentraining ist in Büetigen, Diessbach und Dotzigen nach aktuellem Stand erlaubt. Bitte
beachtet hierbei die Maskenpflicht in den Hallen und in den Garderoben (ausser während dem
Training im Trainingsbereich)
- Für Kinder unter 12 Jahren gilt keine Maskenpflicht
Bei Fragen oder Unklarheiten ist Florian Zürcher (Tel. 079 738 75 48) eure Ansprechperson.
Sportliche Grüsse
Vorstand FC Diessbach/Dotzigen
Diessbach 19. Oktober 2020
SchutzkonzeptOkt20